Wenn Sie uns Ihr Fahrzeug anvertrauen, möchten Sie sicher gerne wissen wie es im Falle einer eventuellen Beschädigung aussieht:
Grundsätzlich haften wir im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden die wir zu verantworten haben.
Bei Brand- und Diebstahlschäden, sofern diese nicht durch unser Verschulden eingetreten sind, sieht dies rechtlich allerdings anders aus. Da die bei uns abgestellten Fahrzeuge nicht unser, sondern Ihr/Kunden Eigentum sind, können auch nur Sie, bzw. der Eigentümer, eine Versicherung zum Schutz gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl abschließen. Hatten Sie allerdings vor der Unterstellung für Ihr Fahrzeug eine Kaskoversicherung abgeschlossen, so reicht in der Regel der Antrag auf Ruheversicherung bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Diese Ruheversicherung umfasst den gleichen Versicherungsschutz wie die vorherige Kaskoversicherung.
Bleibt Ihr Fahrzeug auch während der untergestellten Zeit angemeldet, läuft der Versicherungsschutz wie von Ihnen abgeschlossen normal weiter.